Der Chef kann mich nicht mehr voll beschäftigen: Muss ich auf Lohn verzichten?

«Mein Arbeitspensum beträgt laut Vertrag 42 Stunden pro Woche. Entlöhnt werde ich im Stundenlohn. Mein Chef kann mich zurzeit nicht mehr voll beschäftigen. Den Lohn will er mir nur für die tatsächlich geleisteten Stunden zahlen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Sie haben weiterhin den Lohn für das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zugut. Der Arbeitgeber darf das vereinbarte Arbeitspensum nicht auf eigene Faust ­kürzen, wenn er Sie nicht mehr voll beschäftigen kann. Das gilt sowohl für An­gestellte im Monatslohn als auch für solche im Stundenlohn. Und es gilt unabhängig ­davon, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft oder nicht. Denn der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko.

Tipp: Stellen Sie gegenüber Ihrem ­Arbeitgeber ausdrücklich schriftlich klar, dass Sie Ihre Arbeit weiterhin im vertraglich vereinbarten Umfang anbieten.

19.01.2021

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