Arbeitsunfähig nach Abtreibung: Muss ich auf den Lohn verzichten?

«Ich musste mein Kind aus medizinischen Gründen abtreiben lassen. Danach war ich eine Woche arbeitsunfähig. Mein Chef will mir jetzt für die ausgefallenen Tage keinen Lohn zahlen, weil die Absenz selbstverschuldet sei. Zu Recht?»

Nein. Eine mit einem rechtmässigen Schwangerschaftsabbruch verbundene Arbeitsunfähigkeit gilt nicht als selbstverschuldet. Aus diesem Grund haben Sie für die Dauer der Absenz Anspruch auf Lohn. Grundsätzlich gilt: Wer mehr als drei Monate gearbeitet hat oder für länger als drei Monate eingestellt worden ist, hat bei Krankheit den vollen Lohn zugut. Wie lange diese Lohnzahlungspflicht dauert, ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Das Minimum beträgt drei Wochen pro Jahr.

19.10.2021

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