Muss ich auf den 13. Monatslohn verzichten?

«Ich arbeite seit letztem Jahr im Stundenlohn. Ende Jahr erhielt ich keinen 13. Monatslohn. Die Begründung meines Chefs: Vertraglich sei kein 13. Monatslohn vereinbart worden. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Denn der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – weder für Angestellte, die im Stundenlohn arbeiten, noch für Angestellte im Monatslohn. Sie hätten somit nur Anspruch auf einen 13. Monatslohn, wenn er Ihnen vertraglich zugesichert worden wäre. Oder wenn Sie einem Gesamtarbeitsvertrag unterstünden, der den Arbeitgeber zur Zahlung eines 13. Monatslohns verpflichtet.

11.01.2022

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