Freundin zog aus gemeinsamer Wohnung aus: Muss ich den Mietzins allein zahlen?

«Ich habe zusammen mit meiner Freundin eine Wohnung gemietet. Wir teilen uns den Mietzins. Kürzlich zog sie aus. Deshalb kündigten wir die Wohnung. Muss ich den Mietzins während der Kündigungsfrist allein weiterzahlen?»

Nein. Wenn Sie nichts anderes abgemacht haben, muss Ihre Freundin weiterhin die Hälfte des Miet­zinses zahlen. Und da Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, haftet sie auch dem Vermieter gegenüber solidarisch. Das bedeutet: Der Vermieter kann den Mietzins sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Freundin einfordern.

09.03.2021

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