Muss ich AHV, IV und EO bei Gelegenheitsjobs abrechnen?

«Ein 18-Jähriger hilft mir bei Gartenarbei­ten. Er verdient dafür rund 1000 Franken pro Jahr. Muss ich für ihn bei der Ausgleichs­kasse Sozialversicherungsbeiträge zahlen?»

Ja. Als Arbeitgeber eines 18-Jährigen müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sobald der Lohn über 750 Franken pro Jahr beträgt. Mehr erfahren Sie auf dem Merkblatt «Hausdienstarbeit»: Ahv-iv.ch -> Merkblätter & Formulare -> Merkblätter -> Bei­träge AHV/IV/EO/ALV.

21.06.2022

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