Muss die Wertsteigerung des Hauses bei der Scheidung geteilt werden?

«Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Vor unserer Heirat kaufte ich ein Haus. Die Liegenschaft hat inzwischen an Wert gewonnen. Muss ich den Mehrwert des Hauses mit meiner Frau teilen?»

Nein. Das Haus gehört zu Ihrem Eigengut, weil Sie es schon bei der Heirat besassen. Deshalb hat Ihre Frau keinen Anspruch darauf – auch nicht auf den Mehrwert. ­Anders wäre es, wenn Sie beispielsweise während der Dauer der Ehe Geld, das aus Ihrem Einkommen stammt, ins Haus ­investiert hätten.

02.02.2021

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