Muss die Krankenkasse für meinen Fahrdienst zahlen?

«Mein Vater muss regelmässig zum Arzt und ins Spital. Aus gesundheitlichen Gründen kann er nicht den öffentlichen Verkehr benutzen. Ich fahre ihn deshalb jeweils mit dem Auto. Muss sich seine Krankenkasse an den Kosten beteiligen?»

Nein. Die Grundversicherung beteiligt sich nur an den Kosten für Transporte mit Ambulanzfahrzeugen. Ausgenommen sind Rotkreuz- oder Taxifahrten, falls der Gesundheitszustand des Patienten eine Fahrt mit dem ÖV oder dem Privatauto nicht zulässt. Achtung: Bei medizinisch nötigen Transportkosten übernimmt die Grundversicherung nur 50 Prozent pro Fall, maximal aber 500 Franken pro Kalenderjahr. 

08.06.2022

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