Muss der Vermieter Auskunft  geben?

«Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Wir haben einen Hauswart, den wir über die  Nebenkosten bezahlen müssen. Mit der  Arbeit des Abwarts bin ich nicht immer ganz zufrieden. Kann ich vom Vermieter Informationen über seine Aufgaben verlangen?»

Ja. Mieter haben ein Einsichtsrecht bezüglich sämtlicher Belege über Nebenkosten, die sie ganz oder teilweise zahlen müssen. Das Einsichtsrecht umfasst auch den Hauswartungsvertrag und das Pflichtenheft des Hauswarts. Die Belege können Sie im Büro der Verwaltung anschauen. Oder einfacher: Schreiben Sie der Verwaltung, sie solle ­Ihnen eine Kopie senden.

12.05.2020

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