Muss der Teilungsvertrag einer Erbengemeinschaft beurkundet werden?

«Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Im Nachlass des Verstorbenen befinden sich mehrere Grundstücke. Wir Erben sind uns einig, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll und wer welche Liegenschaft übernimmt. Muss der Vertrag von einem Notar öffentlich beurkundet werden?»

Nein. Ein Erbteilungsvertrag ist gültig, wenn er schriftlich abgefasst und von allen Erben unterzeichnet wird. Eine öffentliche Beurkundung des Vertrags ist nicht erforderlich – auch dann nicht, wenn darin über Liegenschaften verfügt wird. Gestützt auf den Erbteilungsvertrag können anschlies­send die entsprechenden Änderungen im Grundbuch erwirkt werden.

23.11.2021

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