Muss der Hauswart seinen Lohn mitzahlen?

«Ich bin Mieter und Hauswart in einem Mehrfamilienhaus. Bei der Durchsicht der Neben­kostenabrechnung bemerkte ich, dass auch ich Hauswartkosten zahlen soll. Zu Recht?»

Ja. Die Hauswartkosten gehören zu den ­Nebenkosten, die Mietern in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn dies im Miet­vertrag ausdrücklich erwähnt ist. Als Mieter profitieren auch Sie von Ihrer ­Arbeit als Hauswart. Daher müssen Sie mitzahlen. 

30.04.2019

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