Muss der Feiertag bezahlt werden?

«Ich bin in einem 40-Prozent-Pensum angestellt und arbeite jeweils donnerstags und freitags. Ein kantonaler Feiertag fiel auf einen Montag. Muss mir der Chef diesen Tag bezahlen, obwohl er nicht auf einen meiner Arbeitstage fällt?»

Nein. Wenn ein Feiertag nicht auf einen Arbeitstag fällt, muss er auch nicht bezahlt werden. Denn Sie hätten an diesem Tag ohne­hin nicht arbeiten müssen. Anders wäre es nur, wenn Sie keine fixen Arbeitstage vereinbart hätten. Dann müsste Ihr Arbeitgeber den Feiertag entsprechend Ihrem Pen­sum zu 40 Prozent bezahlen.

19.09.2017

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