Muss der Betrieb die Brille für die Arbeit am Bildschirm zahlen?

«Ich arbeite im Büro. Wegen einer zunehmenden Sehschwäche brauche ich für die Arbeit am Computer eine speziell angefertigte Brille. Muss mein Arbeitgeber die Anschaffungs­kosten übernehmen?»

Nein. Die Verschlechterung des Sehvermögens ist in der Regel altersbedingt.Deshalb fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die Spezialbrille benötigen Sie aufgrund der nachlassenden Sehschärfe ohnehin – auch ausserhalb Ihres Arbeitsplatzes. Die Anschaffung ist somit nicht auf die Arbeit zurück­zuführen. Deshalb müssen Sie die Brille aus ihrer eigenen Tasche zahlen.

Tipp: Je nach Art der ­Sehschwäche übernimmt allenfalls Ihre Krankenversicherung einen Teil der Kosten.

26.01.2021

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