Müssen wir die Rechnung des Kaminfegers bezahlen?

Vor gut einem Jahr sind wir umgezogen. In der ersten Nebenkostenabrechnung werden uns nun auch die Kosten für den Kaminfeger in Rechnung gestellt. Im Mietvertrag sind diese aber nicht explizit bei den Heiz- und Neben­kosten aufgeführt. Müssen wir trotzdem für den Kaminfeger bezahlen?

Ja. Mieter müssen zwar grundsätzlich nur jene Nebenkosten übernehmen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammen­hängen und die im Mietvertrag konkret aufgelistet sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Zu den Heizungs- und Warmwasserkosten gehören sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb der Heizanlage und dem Boiler direkt zusammenhängen. 

Neben den Kosten für den Brennstoff sind dies zum Beispiel der Strom für Pumpen und Brenner, der perio­dische Service des Brenners und die Tank­revision, die Abfall- und Schlackenbe­sei­tigung, die Verbrauchs­erfassung, die Versicherungsprämien, der Verwaltungsaufwand und eben auch die Kaminfegerkosten. Hingegen dürfen die Kosten für die Reparatur und die Erneuerung der Heizanlage nicht dem Mieter auferlegt werden.

13.01.2016

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