Müssen wir die Kosten für den Mieterwechsel bezahlen?

Wir sind im Frühling ausgezogen und haben jetzt die Heizkostenabrechnung bekommen. Darin ist die Position «Kosten für Mieter­wechsel» mit 25 Franken aufgeführt. Darf der Vermieter uns das in Rechnung stellen?

Nein. Den Aufwand, der dem Vermieter im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel entsteht, kann er nicht auf die Mieter abwälzen. 

Die in Ihrer Schlussrechnung aufgeführte Position «Kosten für Mieterwechsel» ist unzulässig. Sie müssen die 25 Franken deshalb nicht bezahlen. 

Teilen Sie dies dem Vermieter mit, und ziehen Sie diesen Betrag von der Rechnung ab. 

04.11.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: