Müssen wir die Gründe für das Scheidungsbegehren offenlegen?

«Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Wir sind uns über die Folgen einig und werden daher beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Geht es das Gericht etwas an, aus welchen Gründen wir die Scheidung wollen?»

Nein. Das Gericht muss Ihren Entscheid, die Ehe aufzulösen, akzeptieren. Es hört an der Verhandlung aber die Ehegatten sowohl gemeinsam als auch getrennt an. So will es überprüfen, ob die Scheidung wirklich auf freiem Willen beruht. Stellt sich bei der gerichtlichen Anhörung heraus, dass ein Ehegatte Druck auf den anderen ausübt, kann es das Scheidungsbegehren abweisen.

15.02.2022

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