Mitbewohnerin gestorben: Muss ich die Miete allein zahlen?

«Ich habe zusammen mit einer Kollegin eine Wohnung gemietet. Den ­Mietzins zahlten wir immer je hälftig. Jetzt ist meine Kollegin verstorben. ­Alleine kann ich mir die Wohnung nicht mehr leisten. Ich möchte daher schnellstmöglich ausziehen. Muss ich bis zum Auszug den ganzen ­Mietzins alleine zahlen?»

Nein. Die Erben Ihrer ­verstorbenen Kollegin ­müssen die ­Hälfte über­nehmen. Sie und die Erben ­haften solidarisch für den Mietzins. Verlangt also der Vermieter von I­hnen die volle Zahlung, ­können Sie von den Erben deren Anteil verlangen.

Ausserdem: Den auf ­Ihren und den Namen Ihrer Kollegin lautenden Mietvertrag müssen Sie ­gemeinsam mit den Erben kündigen. Entweder ordentlich gemäss Miet­vertrag. Oder mit einer drei­monatigen Frist auf den nächsten ortsüblichen Kündigungstermin – zum Beispiel dann, wenn ein mehrjähriger Mietvertrag besteht. Oder Sie suchen einen zahlungsfähigen und zumutbaren Ersatzmieter.

23.05.2018

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