Mehrere Jobs: Wer begleicht den Lohnausfall bei einem Unfall?

Ich arbeite von Montag bis Donnerstag als ­Kassiererin bei einem Detailhändler und am Freitag zusätzlich einen halben Tag im Büro einer Garage. Beim Detailhändler bin ich gegen Freizeitunfälle versichert, bei der Garage nicht, weil ich dort weniger als acht Stunden pro Woche arbeite. Wer zahlt den Lohnausfall, wenn ich in meiner Freizeit einen Unfall habe?

Die Unfallversicherung des Detailhändlers, bei dem Sie gegen Freizeit­unfälle versichert sind, muss bei einem Freizeit­unfall sämtliche Arzt-, Spital- und die Transportkosten übernehmen.

Weiter zahlt diese Versicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld, falls Sie bis dahin nicht wieder arbeiten können. 

Dieses Taggeld deckt ­allerdings nur den Lohnausfall, der auf Ihre Tätigkeit als Kassiererin entfällt. Für den Lohnausfall Ihres ­Bürojobs hingegen muss der Garagist für eine kurze Zeit aufkommen: Im ersten Anstellungsjahr ist das für mindestens drei Wochen der Fall, in den folgenden Anstellungsjahren ist die Lohnfortzahlungspflicht je nach Kanton unterschiedlich geregelt.

13.01.2016

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