Medikamente: Dürfen Apotheken den Preis bestimmen?

«Ich kaufte in einer Apotheke das rezeptfreie Medikament Neocitran. Ich zahlte dafür mehr als in einer ­anderen Apotheke. Begründung: Das Medikament stehe nicht auf der Spezia­litätenliste. Man dürfe den Preis daher ­beliebig festlegen. Stimmt das?»

Ja. Für Medikamente, die auf der Spezia­litätenliste stehen, legt das Bundesamt für Gesundheit die Höchstpreise fest. Diese sind für die Apotheken verbindlich. Für alle anderen Medikamente gelten keine bestimmten Preisvorschriften. Dazu zählt auch Neocitran.»

19.02.2020

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