Muss ich die Kosten für das Medikament übernehmen?

«Meine Krankenkasse will ein Medikament nicht übernehmen, das sie vor rund einem Jahr noch bezahlt hatte. Als ich sie darauf aufmerksam machte, forderte sie die damaligen Kosten zurück. Ihre Begründung: Sie habe das Medikament versehentlich bezahlt. Muss ich nachträglich noch zahlen?»

Ja. Die Krankenkassen müssen im Rahmen des Obligatoriums nur für jene Medikamente zahlen, die auf der sogenannten Spezialitätenliste stehen. Zahlen die Kassen für ein auf dieser Liste nicht aufgeführtes Medikament, können sie das Geld später zurückfordern – allerdings nur während maximal fünf Jahren. Und nur, wenn der Versicherte über die für die Rückzahlung erforderlichen Mittel verfügt. Gut zu wissen: Ärzte müssen ihre Patienten auf die Kosten hinweisen, wenn sie ein Medikament verschreiben, das die Krankenkasse nicht übernimmt. Verletzen die Ärzte ihre Aufklärungspflicht, sind sie für die entstandenen Kosten haftbar.

17.03.2021

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