Massagesalon geschlossen: Ist der Gutschein verloren?

Ich habe vor einiger Zeit einen Gutschein für eine Massage geschenkt erhalten. Als ich ihn einlösen wollte, stellte ich fest, dass der Salon inzwischen geschlossen worden war. Muss ich den Gutschein abschreiben?

Nicht unbedingt. Achten Sie darauf, wer sich durch den Gutschein verpflichtet hat. War dies eine Einzelfirma, können Sie den Gutschein noch bei ihr einlösen oder eine Entschädigung verlangen. Wenn eine AG oder GmbH den Salon betrieb, können Sie eine Entschädigung verlangen. Falls allerdings das Unternehmen im Handelsregister gelöscht ist, ist der Gutschein wertlos.

03.06.2015

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