Mangelhafte Kreditwürdigkeit: Habe ich Anspruch auf Auskunft?

Neulich machte ich bei einem Versandhaus eine Bestellung. Sie wurde aber abgelehnt, weil ich angeblich bei der internen Kreditprüfung durchgefallen sei. Muss mir das Versandhaus sagen, woher es seine Informationen zu meiner Kreditwürdigkeit hat?

Ja. Gestützt auf das Datenschutzgesetz haben Sie Anspruch auf Einsicht in die persönlichen Daten, die über Sie gesammelt und verarbeitet werden. Das Versandhaus muss ­Ihnen somit auf Anfrage sagen, welche Daten über Sie vorliegen und woher sie stammen. Die Auskunft hat schriftlich zu erfolgen und ist kostenlos.

Machen Sie Ihr Einsichtsrecht mit einem eingeschriebenen Brief geltend, und legen Sie Ihrem Schreiben eine Ausweis­kopie bei. Sie können anschliessend die Korrektur von falschen Angaben verlangen oder die Vernichtung der über Sie verar­beiteten Daten.

Hat das Versandhaus ­seine Informationen von einer Kreditinformationsstelle erhalten, können Sie – ebenfalls schriftlich – von der Kreditauskunftei eine Berichtigung oder eine Vernichtung der Daten verlangen.

27.01.2016

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