Lohnabzug für zu viel bezogene Ferien?

«Ich habe letzten Sommer gekündigt und meine Stelle im Oktober verlassen. Bis dahin hatte ich mehr Ferientage bezogen, als mir zustanden. Darf der Betrieb die zu viel bezogenen Ferientage vom letzten Lohn abziehen?»

Es kommt darauf an. ­Haben Sie die zu viel be­zogenen Ferien selber gewünscht und wurden sie vom Arbeit­geber genehmigt, so ist ein Lohnabzug zulässig.

Erfolgte der Bezug der zu viel bezogenen Ferien aber auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund von Betriebsferien, ist keine Rückforderung erlaubt – es sei denn, Sie hätten sich ­vertraglich auch in diesen Fällen zu einer Rückzahlung verpflichtet. 

11.01.2017

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