Krankheit: Ist der letzte Monatslohn massgebend?

«Ich arbeite Teilzeit in ­einem unregelmässigen Pensum. Nun war ich zwei Wochen krank. Der Arbeitgeber zog lediglich den letzten Monatslohn bei, um mir den Krankenlohn zu berechnen. Darf er das?»

Nein. Bei unregelmässigem Arbeitspensum muss der Arbeitgeber Ihren durchschnittlichen Lohn über eine gewisse Zeit berücksichtigen. Der Lohn bei Krankheit ergibt sich etwa aus Ihrem Durchschnittslohn der letzten drei Mo­nate. Bei sehr unregelmäs­siger Tätigkeit sollte in der Berechnung der Durchschnittslohn des ganzen letzten Jahres berücksichtigt werden. 

22.01.2020

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