Kann ich den Wechsel der Krankenkasse zurücknehmen?

«Ich habe mich für die Grundversicherung bei einer neuen Krankenkasse angemeldet. Nun möchte ich aber trotzdem bei meiner jetzigen Kasse bleiben. Ist das noch möglich?»

Ja. Sofern Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse noch nicht gekündigt haben, bleiben Sie bei dieser versichert. Und auch wenn Sie bereits gekündigt haben, können Sie Ihre Meinung noch so lange ändern, bis die neue Krankenkasse der alten mitteilt, dass Sie inskünftig bei ihr versichert sind. Falls Sie schon ge­kündigt haben, sollten Sie Ihre Kündigung also sofort widerrufen. 

04.11.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: