Krankendossier: Muss ich für die Auskunft zahlen?

«Ich habe von meinem Arzt eine Kopie meiner Krankengeschichte verlangt. Mit dem Dossier erhielt ich eine Rechnung. Der Arzt hatte mir aber nicht gesagt, dass die Auskunft etwas ­kosten würde. Muss ich trotzdem zahlen?»

Nein. Ärzte müssen Patienten grundsätzlich kostenlos Einsicht in deren Krankengeschichte gewähren. Ausnahmsweise darf der Arzt zwar eine angemessene Kostenbeteiligung von maximal 300 Franken verlangen – allerdings nur, wenn ihm ein besonders grosser Aufwand entsteht. Dieser muss über das blosse Kopieren, Ausdrucken und Verschicken hinausgehen. Und: Will der Arzt Rechnung stellen, muss er die Kostenbeteiligung vorher begründen und den Patienten darüber informieren, damit dieser sein Auskunfts­gesuch allenfalls zurückziehen oder abändern kann – etwa indem die Auskunft auf einen bestimmten Zeitraum oder auf gewisse Dokumente beschränkt wird. Informiert der Arzt nicht im Voraus über die Kosten, muss der Patient nichts zahlen.

15.12.2021

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