Kann ich die Schlichtungsverhandlung wegen Krankheit verschieben?

«Ich bin krank. Nun erhielt ich ­ eine Vorladung für eine Schlichtungsverhandlung beim ­Friedensrichter. Kann ich die Verschiebung des Termins verlangen?»

Ja. Sie können bei der Schlichtungsbehörde ein Verschiebungsgesuch stellen. Am besten legen Sie ein Arztzeugnis bei. Dann wird die Verhandlung verschoben. Die Alternative: Sie lassen sich wegen Krankheit entschuldigen und beauftragen eine Vertrauensperson oder einen Anwalt, der Sie an der Verhandlung vertritt.

09.06.2021

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