Können wir die Erbteilung erzwingen?

«Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft mit zehn Mitgliedern. Im Nachlass des Verstorbenen befindet sich unter anderem ein Haus. Neun Erben möchten nun die Liegenschaft verkaufen und die Erbteilung durchführen. Ein Erbe reagiert aber weder auf eingeschriebene Briefe noch auf Anrufe und verunmöglicht damit eine einvernehmliche Einigung. Müssen wir unter diesen Umständen gerichtlich vor­gehen?»

Ja. Wenn eine Erbengemeinschaft keine Einigkeit erzielt, können mehrere Mitglieder gemeinsam  oder auch eines allein beim Gericht auf Teilung der Erbschaft klagen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Beachten Sie aber: Erbteilungsklagen sind oft mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden. Versuchen Sie, dies dem nicht koopera­tionswilligen Erben mitzuteilen. Möglicherweise gelingt es Ihnen doch noch, ihn zu einer Zusammenarbeit zu bewegen.

22.03.2022

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