Können meine Geschwister auch mitreden?

«Mein Vater möchte mir bereits vor seinem ­Ableben seine Wohnung als Erbvorbezug gewähren. Braucht es dazu das Einverständnis meiner Geschwister?»

Nein. Ihr Vater kann zu Lebzeiten frei entscheiden, was er wem verschenkt oder als Erbvorbezug geben will. Handelt es sich aber um die eheliche Wohnung Ihrer ­Eltern, muss Ihre Mutter damit einverstanden sein. Der Erbvorbezug wird dann bei der Erbteilung an­gerechnet. Das gilt dann nicht, wenn Ihr Vater Sie von dieser ­Ausgleichungspflicht befreit hat. Der Pflichtteil sollte aber eingehalten werden. Am besten ordnet Ihr Vater schriftlich an, ob die Wohnung an den Erbteil angerechnet werden muss.

12.11.2019

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