Kind betreut: Habe ich Lohn zugut?

«Wir haben ein fünfjähriges Kind. Normaler­weise wird es von meiner Frau betreut. Kürzlich war sie so krank, dass sie sich nicht um die Tochter kümmern konnte. Ich musste ein­springen und blieb drei Tage der Arbeit fern. Müssen diese Tage entlöhnt werden?»

Ja. Grund Ihrer Absenz war die Tatsache, dass wegen der Erkrankung Ihrer Frau niemand kurzfristig für das Kind sorgen konnte. In solchen Fällen haben Sie laut Arbeitsgesetz einen Anspruch auf drei freie Tage. Diese Absenz ist vom Arbeitgeber zu entlöhnen.

14.04.2017

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