Kann man zugesichertes Wohnrecht annullieren?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung und möchte meiner Frau ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Bei einer allfälligen Scheidung soll das Wohnrecht aber automatisch erlöschen. Kann das so vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden?»

Ja. Ein Wohnrecht kann ohne Weiteres an eine solche aufhebende Bedingung ­geknüpft werden. Es ist durchaus zulässig, das Wohnrecht so zu vereinbaren und im Grundbuch einzutragen, dass es bei einer Scheidung aufgehoben wird.

08.06.2021

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