Kann ich Schweizer Behörden für zuständig erklären?

«Ich bin Schweizer Bürger. Die nächsten zwei Jahre werde ich in Deutschland wohnen. Meine Vermögenswerte – insbesondere meine Bankkonten – bleiben in der Schweiz. Falls ich in Deutschland sterbe, möchte ich, dass für die Verwaltung und Teilung meines Nachlasses die Schweizer Behörden zuständig sind. Ist das möglich?»

Ja. Sie können in Ihrem Testament festhalten, dass die Schweizer Behörden an Ihrem Heimatort für die Abwicklung Ihres Nachlasses zuständig sein sollen. Das hat auch zur Folge, dass Ihr Nachlass dem Schweizer Erbrecht untersteht.  

01.10.2019

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