Kann ich nochmals in die dritte Säule einzahlen?

«Ich werde bald pensioniert. Darf ich in diesem Jahr noch einmal in die dritte Säule einzahlen?»

Ja. Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zur ordent­lichen Pensionierung möglich. Sie dürfen also noch den vollen Betrag überweisen und die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt der Höchstbetrag zurzeit 6826 Franken. Wer keine Pensionskasse hat, kann bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 34 128 Franken.

26.03.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: