Kann ich nach drei Jahren noch ein korrigiertes Arbeitszeugnis verlangen?

«Ich habe vor rund drei Jahren meine damalige Stelle gekündigt und ein Arbeitszeugnis ­verlangt. Mit diesem war ich nicht einverstanden. Da ich schon eine neue Stelle hatte, wehrte ich mich aber nicht gross. Nun bin ich wieder auf Stellensuche und möchte doch ein korrigiertes Zeugnis. Geht das?»

Ja. Sie können auch jetzt noch ein besseres Schlusszeugnis verlangen. Dieses Recht erlischt erst zehn Jahre nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Verlangen Sie von Ihrem damaligen Arbeitgeber eine Berichtigung, und legen Sie ihm am besten auch gleich einen ausformulierten­ ­Änderungsvorschlag vor. Kommt er Ihrem Anliegen nicht nach, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Eine Klage hat dann gute Erfolgsaussichten, wenn Aussagen im Zeugnis zur Leistung oder zum ­Verhalten nicht zutreffen – und dies bewiesen werden kann.

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18.09.2018

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