Kann ich mich absichern?

«Ich bin Mieterin in einem alten ­Bauernhaus, das ich gerne kaufen würde. Kürzlich teilte mir der Vermieter mit, dass er das Haus möglicherweise bald verkaufen wird. Er hat mir versprochen, dass ich dann als erste Interessentin angefragt werde. Kann ich mich absichern, damit sich der ­Vermieter an das Versprechen hält?»

Ja. Sie können mit dem Eigentümer des Hauses ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Verkauft er das Haus, können Sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben und so das Haus kaufen. Ein Vorkaufsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Wird kein Kaufpreis vereinbart, genügt ein schriftlicher Vertrag. Ohne Kaufpreis im Vertrag müssten Sie für das Haus so viel zahlen wie ein anderer Kaufinteressent.

07.05.2019

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