Kann ich für meinen Sohn Rechtsvorschlag erheben?

«Mein Sohn wohnt noch zu Hause. Ich nahm kürzlich einen Zahlungsbefehl für ihn entgegen, während er in den Ferien war. Laut meinem Sohn ist die Betreibung unbegründet. Er bat mich, für ihn ­­Rechts­vorschlag zu erheben. Darf ich das?»

Ja. Ist die betriebene Person nicht zu ­Hause, kann der Zahlungsbefehl jeder im gleichen Haushalt lebenden urteilsfähigen Person ausgehändigt werden. Wer be­rechtigt ist, einen Zahlungsbefehl entgegenzunehmen, darf anschliessend auch Rechtsvorschlag erheben. Der Rechtsvorschlag kann entweder direkt bei der Zustellung des Zahlungsbefehls oder anschliessend ­innert zehn ­Tagen beim Betreibungsamt ­erhoben ­werden.

26.10.2021

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