Kann ich für einen Klinikaufenthalt vorsorgen?

«Ich war eine Weile wegen Depressionen in ­einer psychiatrischen Klinik. Ich war total überfordert und konnte mich gegenüber den Ärzten nicht klar ausdrücken. Deshalb wurde ich für eine gewisse Zeit als urteilsunfähig erklärt. Bei diesem Klinikaufenthalt bekam ich Medika­mente, die ich nicht vertrug. Kann ich für einen möglichen nächsten Aufenthalt Regelungen treffen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit?»

Ja. Sie können vorsorglich eine psychiatrische Patientenverfügung verfassen. Sie ist für Ärzte verbindlich und muss im Rahmen ­einer zwangsweisen fürsorge­rischen Unterbringung berücksichtigt werden.

In der psychiatrischen Patientenverfügung könnten Sie beispielsweise die­jenigen Medikamente auflisten, die Sie nicht vertragen. Wenn Sie mit alternativen Medikamenten bereits gute Erfahrungen gemacht haben, ist es sinnvoll, diese ebenfalls aufzulisten.

Die psychiatrische Patien­tenverfügung ist nicht auf Medikamente und Behandlungsmethoden beschränkt. Sie können darin weitere Vorgaben machen, die ­Ihnen im Falle der Urteilsunfähigkeit helfen können. Sie können beispielsweise festhalten, welche Personen aus Ihrem Umfeld kontaktiert und über den Klinik­aufenthalt informiert werden sollen.

Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese Person könnte Sie im Klinikalltag mit Rat und Tat unterstützen und Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte vertreten.

Tipp: Auf der Website von Pro Mente Sana können Sie eine kostenlose psychia­trische Patientenverfügung herunterladen: www.promentesana.ch } Angebote } Patientenverfügung (PPV) } Vorlage für Ihre PPV.

11.01.2017

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