Kann ich für den Umbau eine Entschädigung verlangen?

«Ich habe meine Wohnung ­gekündigt. Vor einigen Jahren ­baute ich mit dem Einverständnis des Vermieters das Badezimmer um. Habe ich für die Investition eine Entschädigung zugut?»

Ja, falls das Mietobjekt beim Auszug ­einen erheblichen Mehrwert aufweist. Zudem muss der Vermieter dem Umbau schriftlich zugestimmt haben. Die Entschädigung für Ihre Investition bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert im Zeitpunkt des Auszugs. Sie müssen sich also einen Abzug für die Abnützung gefallen lassen.

26.02.2019

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