Kann ich einen Nacherben meines behinderten Sohnes einsetzen?

«Ich möchte mein Testament schreiben. Mein einziger gesetzlicher Erbe ist mein geistig schwer behinderter Sohn. Ich werde ihn als Alleinerben einsetzen. Allerdings möchte ich verhindern, dass nach dem Tod meines Sohnes seine Erben von einem allenfalls noch vorhandenen Rest meines Nachlasses profitieren. Kann ich im Testament festlegen, wer mein Vermögen erben soll, wenn mein Sohn stirbt?»

Ja. Mit einer sogenannten Nacherbenein­setzung auf den Überrest. Grundsätzlich dürfen durch eine Nacherbschaft zwar keine Pflichtteile belastet werden. Diese Einschränkung gilt aber nicht für Nachkommen, die dauernd urteilsunfähig, ledig und kinderlos sind. Als Vater eines geistig schwer behinderten Sohnes können Sie in Ihrem Testament also frei bestimmen, wer dereinst nach dem Tod Ihres Sohnes das bis dahin noch nicht verbrauchte Vermögen aus der Erbschaft erhalten soll.

11.09.2018

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