Kann ich einen Grenzgänger in der Schweiz betreiben?

«Ich habe einem Ausländer eine Ferien­wohnung vermietet. Jetzt zahlt er den Mietzins nicht. Er wohnt in Deutschland, arbeitet aber in der Schweiz. Kann ich ihn in der Schweiz betreiben?»

Ja. In einem ersten Schritt müssen Sie beim Gericht am Sitz des Arbeitgebers Ihres Mieters ein Arrestbegehren stellen. Bewilligt das Gericht Ihr Gesuch, wird es einen Arrestbefehl an das zuständige Be­treibungsamt erlassen. Anschliessend sperrt das ­Betreibungsamt den das ­Existenzminimum übersteigenden Teil des Lohns Ihres Mieters. Danach können Sie ihn innert zehn Tagen am Arrestort betreiben.

04.06.2019

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