Kann ich einen Entscheid verlangen?

«Ich lieh einem Bekannten 800 Franken. Er bestritt dies im Nachhinein vehement. Ich habe deshalb beim Friedensrichter ein Schlichtungsgesuch eingereicht. Ich möchte die Angelegenheit an der Verhand­lung endgültig erledigen. Kann ich das verlangen?»

Nein. Schlichtungsbehörden können zwar bei Streitigkeiten bis 2000 Franken definitiv entscheiden, wenn dies der Kläger verlangt. Die Behörde ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Das heisst: Es liegt im Ermessen des Friedensrichters, ob er einen Entscheid fällt oder Ihnen die Klagebewilligung fürs Gericht ausstellt.

11.05.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: