Haustürgeschäft: Kann ich den Vertrag widerrufen?

«Mein Fernseher ging kaputt. Ich bat einen Fachmann, das Problem zu beheben. Er kam dann gleich mit einem neuen TV-Gerät unter dem Arm zu mir und überredete mich zum Kauf. Inzwischen bereue ich das. Kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?»

Ja. Wer zu Hause überrumpelt wird und sich zum Kauf von Ware für den persönlichen oder familiären Gebrauch überreden lässt, kann den Vertrag innert 14 Tagen widerrufen. Voraussetzungen: Der Kaufpreis muss mehr als 100 Franken betragen, und der Käufer darf die Vertragsverhandlungen nicht ausdrücklich gewünscht haben. Sie hatten aber bloss eine Repa­ratur in Auftrag gegeben, von einem möglichen Kauf eines Neugeräts war im Vorfeld nicht die Rede. Folglich sind Sie nicht an den Vertrag gebunden. 

01.06.2021

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