Kann ich den Vermieter belangen?

«Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und eine neue Wohnung gemietet. Dort zog der bisherige Mieter nicht rechtzeitig aus. Ich konnte nicht einziehen. Kann ich vom neuen Vermieter für meine Mehrkosten Schadenersatz verlangen?»

Wahrscheinlich nicht. Zwar wird ein Vermieter grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn er eine Wohnung nicht rechtzeitig übergibt. Er kann sich aber von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass ihn kein Verschulden an der verspäteten Übergabe trifft. Gab es keine Anzeichen dafür, dass der bisherige Mieter nicht rechtzeitig auszieht, und hat der Vermieter alles in seiner Macht Stehende getan, um eine pünktliche Übergabe zu organisieren, muss er für Ihren Schaden nicht aufkommen. Den Mietzins müssen Sie aber erst ab dem Zeitpunkt Ihres Einzugs zahlen.

28.05.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: