Kann ich den Vereinsbeitrag zurückverlangen?

«Ich bin einem Fussballklub beigetreten. Schon im ersten Training verletzte ich mich schwer. Die Saison ist für mich gelaufen. Muss mir der Verein den bereits bezahlten Jahresbeitrag anteilsmässig zurückzahlen?»

Nein es sei denn, die Vereinsstatuten würden dies vorsehen. Denn laut Gesetz endet die Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern erst mit ihrem Ausscheiden aus dem Verein. Im Voraus zu viel be­zahlte Mitgliederbeiträge müssen dann anteilsmässig zurückerstattet werden. Sehen die Statuten keine kürzere Kündigungsfrist für einen Austritt vor, beträgt sie ein halbes Jahr. Und grundsätzlich ist ein Austritt nur jeweils auf Ende des Vereins- oder des Kalenderjahrs möglich.

15.09.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: