Kann ich Alimente rückwirkend einfordern?

«Mein Ex-Mann hat die Alimente für unsere Tochter nie an die Teuerung angepasst, ­obwohl dies im Scheidungsurteil so vermerkt ist. Unsere Tochter ist inzwischen volljährig. Kann ich den verpassten Teuerungsausgleich der vergangenen Jahre jetzt noch von meinem Ex-Mann verlangen?»

Nein. Da Ihre Tochter volljährig ist, muss sie ausstehende Alimente selbst einfordern. Das gilt auch, wenn es sich um Ansprüche aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag handelt. Sie als Mutter können nur noch Rechtshandlungen für Ihre Tochter vornehmen, falls Sie von ihr dazu bevollmächtigt werden.

Der Anspruch auf Alimente verjährt übrigens nach fünf Jahren. Offene Beträge, die mehr als fünf Jahre vor der Klage zurückliegen, können also nicht mehr eingetrieben werden, falls der Zahlungs­pflichtige die Verjährung geltend macht. 

02.11.2016

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