Kann die Invalidenrente im AHV-Alter revidiert werden?

«Ich beziehe eine Invalidenrente der betrieblichen Unfallversicherung. Inzwischen bin ich pensioniert. Muss ich mit einer Reduktion der Rente rechnen, falls sich mein Gesundheitszustand irgendwann einmal verbessern sollte?»

Nein. Eine Invalidenrente der Unfall­versicherung darf nicht mehr revidiert werden, nachdem der Bezüger der Rente das ordentliche Rentenalter erreicht hat. Bei ­einem Vorbezug der AHV-Rente um ein oder zwei Jahre ist eine Revision der Invalidenrente sogar schon ab dem Monat ausgeschlossen, in dem die AHV-Rente bezogen wird. Ihre Invalidenrente darf also nach heutigem Recht unabhängig von der Entwicklung Ihres Gesundheitszustands weder herabgesetzt noch aufgehoben werden.

18.01.2022

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