IV-Vorbescheid: Fristerstreckung beantragen?

«Ich habe eine Invali­denrente beantragt und einen negativen Vor­bescheid erhalten. Ich kann jetzt innert 30 Tagen Stellung nehmen. Gegenwärtig bin ich dazu aber aus psychischen Gründen nicht in der Lage. Ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen?»

Nein. Seit Januar dieses Jah­res ist diese Frist nur noch in ganz bestimmten Fällen erstreckbar. Zum Beispiel dann, wenn jemand schwer verletzt im Spital liegt – je­doch nicht, wenn jemand aus psychischen Gründen nicht in der Lage ist, innert 30 Tagen Stellung zu neh­men.

13.10.2021

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