Ist während der Kurzarbeit ein Nebenjob erlaubt?

«Ich bin wegen Corona in Kurzarbeit. Nun habe ich ein Angebot für einen Nebenjob erhalten. Ist ein Zwischenverdienst während der Kurzarbeit möglich?»

Ja. Angestellte, deren Arbeit länger als 30 Tage ganz eingestellt ist, sind sogar verpflichtet, sich um einen Zwischenverdienst zu bemühen. Bevor Sie einen Nebenjob ­annehmen, müssen Sie aber beim Arbeit­geber eine Genehmigung einholen. Er darf die Zwischenbeschäftigung nur ablehnen, wenn Sie deswegen Ihre arbeitsvertrag­lichen Pflichten nicht einhalten könnten. Zurzeit wird das Einkommen aus dem ­Nebenerwerb nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Das heisst: Sie dürfen das Geld aus dem Nebenerwerb behalten. Das gilt vorerst bis Ende Juni 2021.

11.05.2021

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