Ist für das Erbe nur der Wert des Bodens massgebend?

«Mein verstorbener Vater besass ein älteres Haus. Meine Schwester möchte es übernehmen. Ich bin damit einverstanden. Sie will das Gebäude abreissen und ein neues Haus bauen. Deshalb wünscht sie, dass nur der Wert des Bodens an ihren Erbteil angerech­net wird. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Die Erben sind frei, wie sie das ­hinterlassene Vermögen aufteilen wollen – sofern sie sich einig sind. Das gilt auch bei der Festsetzung des Werts der einzelnen Erb­sachen. Als Miterben können Sie also nicht dazu gezwungen werden, den von ­Ihrer Schwester angebotenen Preis für das Haus zu akzeptieren. Falls Sie sich nicht ­einigen können, entscheidet das Gericht. Laut Gesetz ist der Verkehrswert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Erbteilung massgebend. Er entspricht dem Wert, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt realisierbar wäre.

18.01.2022

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