Ist mein Sohn trotz Ehevertrag erbberechtigt?

«Meine Frau und ich schlossen vor Jahren einen notariell beurkundeten Ehevertrag ab. Darin vereinbarten wir, dass der überlebende Ehegatte die ganze eheliche Errungenschaft erhält. Meine Frau und ich haben kein Eigengut. Mein Sohn aus erster Ehe behauptet nun, er sei nach meinem Tod trotzdem erbberechtigt. Stimmt das?»

Ja. Ehepartner können zwar per Ehevertrag die ganze Errungenschaft dem überlebenden Gatten zuweisen. Dann fallen nur noch das in die Ehe eingebrachte Vermögen, Schenkungen und Erbschaften in den Nachlass der verstorbenen Person (Eigengut). Da Sie über kein Eigengut verfügen, bliebe nach dem Tod des ersten Ehegatten nichts mehr für andere Erben übrig. Der von ­Ihnen abgeschlossene Vertrag gilt jedoch nicht für nicht gemeinsame Kinder. Ihr Sohn aus erster Ehe könnte ­deshalb trotz Ihrem Ehevertrag seinen Pflichtteil verlangen.

29.03.2022

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