Ist Freiwilligenarbeit erlaubt?

«Ich bin zurzeit arbeitslos und erhalte ­Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Nun hätte ich im Rahmen eines Projekts für ­Arbeitslose die ­Möglichkeit, Freiwilligenarbeit zu leisten. ­Ich will aber meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren. Darf ich parallel zur Stellensuche einer freiwilligen und unbezahlten Tätigkeit nachgehen?»

Ja, aber nur mit dem Einverständnis des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV). Ob Ihr ­Gesuch bewilligt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So muss die beabsichtigte Tätigkeit unentgeltlich erfolgen und ideellen, sozialen, wohl­tätigen oder Umweltschutz- Zwecken dienen. Sie darf die private Wirtschaft nicht unmittelbar konkurren­zieren, und der Veran­stalter soll daraus keinen finan­ziellen Gewinn generieren. 

Schliesslich darf eine ­solche Tätigkeit das pri­märe Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung einer arbeitslosen ­Person in den Arbeitsmarkt nicht gefährden.

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentum darf Freiwil­ligenarbeit für drei Wochen bewilligen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligung verlängert oder wiederholt erteilt werden.

10.04.2018

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